Vereinfachte Darstellung der Regelung der „Spritzenüberprüfung"

(2 Möglichkeiten)

1. Die FREIWILLIGE Überprüfung um die ÖAIP-Prüfplakette (Pickerl) zu erhalten (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz):
Die ÖAIP empfiehlt, jedes 3. Jahr (bei überbetrieblichen Einsatz jährlich), ein Pflanzenschutzgerät überprüfen zu lassen um eventuelle Umweltbelastungen zu vermeiden und in weiterer Folge finanzielle Gewinne durch Spritzmitteleinsparung zu erzielen.
(Die autorisierten Werkstätten welche überprüfen und Prüfplakette ausstellen dürfen und die Anforderungen an ein Gerät um eine Prüfplakette zu erlangen, sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landtechnik in Wieselburg ersichtlich -
www.blt.bmlf.gv.at)

2. Bei Inanspruchnahme von Förderungen im Rahmen des ÖPUL 2000 Programm:
Die Prüfung muß jedes 3. Jahr erfolgen. Es wird ausschließlich die Funktion und die Sicherheit geprüft (!nicht die Ausstattung!).
(Die autorisierten Werkstätten welche überprüfen und Prüfplakette ausstellen dürfen und die Anforderungen an ein Gerät um eine Prüfplakette zu erlangen, sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landtechnik in Wieselburg ersichtlich -
www.blt.bmlf.gv.at)